Auftragsverarbeitungsvertrag
Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Betrieb (Verantwortlicher) und AutoMeetly (Auftragsverarbeiter)
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1. Parteien und Gegenstand
Verantwortlicher ist der Betrieb, der ein Konto bei AutoMeetly unterhaelt und ueber seine oeffentliche Buchungsseite Termine entgegennimmt.
Auftragsverarbeiter ist [Firmenname], [Strasse], [PLZ] [Ort].
Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten der Endkundschaft des Verantwortlichen im Rahmen der Bereitstellung der Terminbuchungssoftware. Diese Vereinbarung wird mit der Nutzung des Dienstes wirksam und gilt fuer dessen Laufzeit.
2. Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung
Art: Erheben, Speichern, Ordnen, Auslesen, Uebermitteln (E-Mail-Versand) und Loeschen.
Zweck: Entgegennahme und Verwaltung von Terminbuchungen, Versand von Bestaetigungen und Erinnerungen, optionale Kalendersynchronisation und optionale Abwicklung von Anzahlungen.
Dauer: Fuer die Laufzeit des Nutzungsverhaeltnisses.
3. Kategorien betroffener Personen und Daten
Betroffene Personen: Endkundschaft des Verantwortlichen sowie dessen Mitarbeitende, soweit sie im Konto angelegt werden.
Datenkategorien: Name, E-Mail-Adresse, optional Telefonnummer, Datum und Uhrzeit des Termins, gebuchte Leistung, Notizen zur Buchung, Status der Buchung und, soweit Anzahlungen genutzt werden, Kennung und Status der Zahlung.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Der Verantwortliche stellt sicher, dass er keine solchen Daten in Freitextfelder eintraegt.
4. Weisungsbindung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschliesslich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die Nutzung des Dienstes und dessen Konfiguration gelten als Weisung. Weitergehende Weisungen erfolgen in Textform.
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzueglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen geltendes Datenschutzrecht verstoesst.
5. Vertraulichkeit
Alle zur Verarbeitung befugten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Der Zugriff auf Produktionsdaten ist auf die Personen beschraenkt, die ihn zur Erbringung des Dienstes benoetigen, und wird protokolliert.
Das interne Verwaltungswerkzeug von AutoMeetly ist so gebaut, dass es die Terminkalender und die Kontaktdaten der Endkundschaft eines Betriebs nicht anzeigt. Der Zugang zur Rolle des Plattformbetreibers oeffnet diese Daten nicht automatisch.
6. Technische und organisatorische Massnahmen (Art. 32 DSGVO)
Der Auftragsverarbeiter unterhaelt mindestens folgende Massnahmen:
- Verschluesselte Uebertragung ueber TLS auf allen Verbindungen.
- Verschluesselung der Daten im Ruhezustand beim Datenbankanbieter.
- Mandantentrennung auf Datenbankebene (Row Level Security): ein Konto kann ausschliesslich die Daten des eigenen Betriebs lesen.
- Passwoerter ausschliesslich als Hashwert gespeichert.
- Rollenbasierte Zugriffskontrolle innerhalb des Betriebs.
- Protokollierung administrativer Eingriffe mit Zeitpunkt, Person und Aenderung.
- Ratenbegrenzung und Bot-Schutz auf oeffentlichen Endpunkten.
- Regelmaessige Sicherungen mit begrenzter Aufbewahrungsdauer.
7. Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der nachfolgenden Unterauftragsverarbeiter zu. Der Auftragsverarbeiter informiert ueber beabsichtigte Aenderungen mit einer Frist von 30 Tagen; der Verantwortliche kann widersprechen und in diesem Fall den Vertrag kuendigen.
| Unterauftragsverarbeiter | Leistung | Ort |
|---|---|---|
| Supabase | Base de datos, autenticación y almacenamiento | UE / EE. UU. |
| Vercel | Alojamiento de la aplicación y red de distribucion | UE / EE. UU. |
| Resend | Envío de correo transaccional | EE. UU. |
| Stripe | Procesamiento de pagos y suscripciones | UE / EE. UU. |
| Sincronización opcional con Google Calendar | UE / EE. UU. |
Bei Verarbeitung ausserhalb der EU werden Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO abgeschlossen.
8. Unterstuetzung des Verantwortlichen
Der Auftragsverarbeiter unterstuetzt den Verantwortlichen bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen (Art. 12 bis 23 DSGVO) sowie bei Datenschutz-Folgenab- schaetzungen und Meldungen nach Art. 33 und 34 DSGVO.
Auskunft, Berichtigung, Loeschung und Export der Termindaten sind unmittelbar im Produkt moeglich, sodass der Verantwortliche die meisten Anfragen selbst beantworten kann.
9. Meldung von Verletzungen
Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzueglich, spaetestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung, unter Angabe der bekannten Umstaende und der ergriffenen Massnahmen.
10. Kontrollrechte
Der Verantwortliche kann die Einhaltung dieser Vereinbarung ueberpruefen. Der Auftragsverarbeiter stellt dafuer auf Anfrage die erforderlichen Nachweise bereit. Vor-Ort-Pruefungen sind nach vorheriger Ankuendigung von mindestens 14 Tagen und waehrend der ueblichen Geschaeftszeiten moeglich.
11. Loeschung nach Vertragsende
Nach Beendigung des Nutzungsverhaeltnisses loescht der Auftragsverarbeiter die verarbeiteten Daten innerhalb von 30 Tagen aus den aktiven Systemen; Sicherungskopien laufen nach spaetestens 90 Tagen aus. Der Verantwortliche kann seine Daten vor der Loeschung im Produkt exportieren. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberuehrt.
